KlasseBeschreibung
Mofa-Prüfbescheinigung (keine Führerscheinklasse )

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt

Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein

Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung

Erwerb: direkt
Mindestalter: 15 Jahre
Einschluss: keine
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)

Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie)

Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss:keine
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)

Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie)

Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss:keine
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich

Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre 
Einschluss: AM, A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW  und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW

Erwerb: direkt
Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW 20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,nur praktische Prüfung erforderlich
Einschluss:AM, A1, A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW  und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW

Erwerb: direkt
Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW 20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,nur praktische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt

Vorbesitz:
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: keine
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt

Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich

Vorbesitz:
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: keine
Kraftfahrzeuge – außer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A , mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg,aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss:keine
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Voraussetzungen: ärztliches Gutachten
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahre ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich 
Vorbesitz: B
Mindestalter: 21 Jahre18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 2)
Einschluss:keine
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Voraussetzungen: ärztliches Gutachten
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich

Vorbesitz: B
Mindestalter: 24 Jahre23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3)
Einschluss:D1
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

– ab 16 Jahren         bis 40 km/h
– ab 18 Jahren         bis 60 km/h  für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (jeweils auch mit Anhängern)

Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM, L
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW  und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW

Erwerb: direkt
Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW 20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,nur praktische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
LKW Partner Fahrschule Zembrod